Erleichterng bei der Entfernung von alten PVC-Belägen

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Vinylboden

Wenn ein alter Vinylboden dem Neubelag weichen muss, da er sich als Untergrund nicht oder nicht mehr eignet, kommen Sie um eine vollständige Entfernung des Altbelages nicht herum. Glück haben Sie, wenn der Altbelag sich als Untergrund für den neuen Boden eignet oder es sich um einen lose verlegten PVC Boden handelt, der also nicht mit dem Boden verklebt ist. Hier können Sie problemlos den Vinylboden entfernen, indem sie ihn bahnenweise zuschneiden und dann rollenweise vom Untergrund abnehmen. Auch Vinylfliesen mit Click-Technik können lose verlegt noch leichter abgenommen werden.

Tips zur einfachen Entfernung von geklebten Ausführungen

Schwieriger gestaltet es sich schon bei der fixierten Variante. Hier können Sie zwar noch ohne großen Kraftaufwand den Vinylboden entfernen,  jedoch bleiben Kleberreste am Untergrund haften, die vollständig beseitigt werden müssen. Die vollflächig geklebte Variante von PVC- Bahnenware oder -Fliesenware stellt die schwierigste Herausforderung dar. Wenn Sie also den Vinylboden entfernen wollen, werden bei der punktverklebten und vollflächig verklebten Variante die Kleberreste am Untergrund haften bleiben, welche ebefalls komplett beseitigt werden müssen. Hier kommen der Einfachheit halber intelligente Werkzeuge zum Einsatz die Ihnen die Arbeit sehr erleichtern. Eine Multifräse holt den Vinylbelag inklusive Kleber komplett runter und wird Sie auch gleichzeitig auf einen nicht tragenden Untergrund aufmerksam machen, indem sie sich bis zur festen Tragschicht vorarbeitet. Dies ist besonders bei recht alten Belägen der Fall, mit bereits mehrfach gespachtelten Untergründen. Diese Fräse können Sie sich im Baumarkt ausleihen, als kompakte Handmaschine oder sehr komfortable Fräsmaschine, die im Stehen geführt wird. Mit dieser Fräse können Sie einfach und schnell den Vinylboden entfernen. Eine andere Variante stellt der motorisierte Belagstripper dar. Dieser eignet sich gut für das einfache Entfernen von Schaumrückenresten und dickeren Bodenbelägen. Vorsicht ist geboten bei Altbelägen, die noch aus den achziger Jahren stammen, da diese asbesthaltig sein können. In diesem Fall darf der Belag nur vom Fachmann enfernt und fachgerecht entsorgt werden.

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